Solange du den Anhänger gebucht hast, kannst du ihn an jedem geeigneten Ort abstellen. Dies kann auf einem Privatgrundstück oder ein öffentlicher Platz wie z.B. am Straßenrand oder ein nicht gebührenpflichtiger Parkplatz sein. Bei Anhängern, die eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen aufweisen, musst du darauf achten, dass in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kur- und Klinikgebieten das Parken in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen untersagt ist.
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