Was ist bei einem Überstand der Ladung zu beachten?

Geändert am Di, 1 Apr um 7:04 VORMITTAGS

Steht die Ladung weniger als einen Meter nach hinten über, ist keine Kennzeichnung vorgeschrieben. Die Beleuchtung darf aber nicht verdeckt sein. D. h. ein Sichtwinkel von 15° muss nach oben gewährleistet sein, sonst ist ein zusätzlicher Leuchtenträger vorgeschrieben. Im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darfst du mit einem Überstand bis zu 1,5 m unbegrenzte Strecken fahren. Ein Überstand bis zu 3 m begrenzt deine Wegstrecke auf 100 km. Ragt die Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler, dann musst du diese mit mindestens zwei Sicherungsmitteln kennzeichnen.

Hierzu brauchst du:

  • Eine hellrote wenigstens 30 x 30 cm große, durch eine Querstange fixierte Fahne.
  • Außerdem ein ebenfalls wenigstens 30 x 30 cm großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild.
  • Anstelle des Schildes kannst du auch einen hellroten zylindrischen Körper, mindestens 30 cm hoch mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm, senkrecht anbringen.

Fahne und Schild darfst du maximal 1,5 m über der Fahrbahn befestigen. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1 StVO), ist zusätzlich mindestens eine rote Leuchte vorgeschrieben. Außerdem ein roter Rückstrahler, der nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn montiert sein muss.

Weitere Informationen findest du in § 22 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

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